Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der FITBREATH TOURS UG für Pauschalreisen
Stand: 01.01.25
Veranstalter: FITBREATH TOURS, Gartenweg 25, 74855 Haßmersheim
Vertretungsberechtigte Person: Yannick Kreß
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle zwischen FITBREATH TOURS (nachfolgend „wir/uns“) und unseren Kund:innen (nachfolgend „Sie“) geschlossenen Reiseverträge über Pauschalreisen (§ 651a BGB). Abweichende Individualabreden im Reisevertrag haben Vorrang. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese AGB an. Sofern Sie für Mitreisende buchen, haften Sie mit diesen gesamtschuldnerisch.
2. Vertragsschluss
2.1 Mit Ihrer Anmeldung auf Basis unserer Ausschreibung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Der Vertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung (auch in Textform per E-Mail) zustande.
2.2 Weicht der Inhalt der Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot vor, an das wir 10 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie innerhalb der Frist zustimmen oder zahlen.
2.3 Sie erklären sich mit elektronischer Kommunikation (E-Mail) einverstanden; eine postalische Zustellung ist nicht erforderlich.
2.4 Bitte informieren Sie uns, wenn Ihnen Reiseunterlagen nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt zugehen. Erfolgt keine Mitteilung und ist ein Antritt deswegen unmöglich, gilt dies als kostenpflichtiger Rücktritt.
2.5 Nachbuchungen (weitere Teilnehmer:innen) sind nur nach Verfügbarkeit möglich; der Preis kann abweichen.
2.6 Hinweis zum Widerrufsrecht:
Für Pauschalreiseverträge nach § 651a BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen werden (z. B. per E-Mail, Telefon, Online-Buchung), besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Es gelten ausschließlich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere nach § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht kann nur bestehen, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird und nicht auf vorhergehende Bestellung des/der Verbraucher:in zustande kommt.
3. Preise und Zahlungsmodalitäten
3.1 Anzahlung/Restzahlung: Nach Vertragsschluss und Zugang des Sicherungsscheins gemäß § 651r BGB sind 30 % des Reisepreises binnen 7 Tagen als Anzahlung fällig. Die Restzahlung von 70 % ist 30 Tage vor Reisebeginn ohne weitere Aufforderung fällig. Versicherungsprämien und ausgewiesene Gebühren sind sofort in voller Höhe zahlbar.
Zur Absicherung der Kundengelder haben wir eine Insolvenzabsicherung bei R+V Allgemeine Versicherung / AG
Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden abgeschlossen; der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung übermittelt.
3.2 Zahlungsarten: Überweisung (unter Angabe der Buchungsnummer).
3.3 Zahlungsverzug: Erfolgt eine Zahlung nicht fristgerecht, können wir nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Entschädigung gemäß Ziff. 7 verlangen. Für Mahnungen erheben wir eine Pauschale von 2,50 € je Mahnung (Nachweis geringerer Kosten bleibt möglich).
3.4 Kurzfristbuchungen: Bei Buchungen ab 42 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig; ist vor Ort zu zahlen, können zusätzliche Servicegebühren anfallen.
3.5 Fremdleistungen vor Ort: Leistungen, die Sie vor Ort direkt bei Dritten buchen und bezahlen, sind nicht Bestandteil des Reisevertrags; hierfür haften wir nicht.
3.6 Rückerstattung von Überzahlungen erfolgt nach Zahlungseingangsabgleich.
4. Leistungen, Änderungen, Ersatzbeförderung
4.1 Der vertragliche Leistungsumfang ergibt sich aus der Ausschreibung und der Reisebestätigung. Nebenabreden bedürfen ausdrücklicher Bestätigung.
4.2 Unerhebliche Änderungen, die den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen (z. B. zeitliche Verschiebungen), bleiben zulässig, sofern sie sachlich gerechtfertigt sind und rechtzeitig mitgeteilt werden.
4.3 Erhebliche Änderungen/Preisanpassungen: Über wesentliche Änderungen unterrichten wir Sie auf einem dauerhaften Datenträger. In diesem Fall können Sie innerhalb einer angemessenen Frist die Änderung annehmen, unentgeltlich zurücktreten oder eine Ersatzreise verlangen.
4.4 Ersatzbeförderung/Flugänderung: Müssen Abflüge an andere Flughäfen verlegt werden, werden mindestens die Kosten einer Bahnfahrt 2. Klasse zum bestätigten Flughafen/Zielort übernommen, sofern die Verlegung von uns oder dem Beförderer veranlasst ist.
4.5 Sport-/Freiluftleistungen: Die Bespielbarkeit/Nutzbarkeit von Anlagen entscheidet der Betreiber vor Ort. Witterungsbedingte Sperren begründen eine Preisminderung nur in Höhe ersparter Aufwendungen; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
5. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter / Mindestteilnehmerzahl
5.1 Mindestteilnehmerzahl: Ist eine Mindestteilnehmerzahl vereinbart und wird diese nicht erreicht, können wir bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden innerhalb von 14 Tagen erstattet. Auf Wunsch prüfen wir ein gleichwertiges Ersatzangebot.
5.2 Rücktritt wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände: Wir können vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände im Sinne von § 651h Abs. 4 BGB an der Erfüllung des Vertrags gehindert sind. In diesem Fall verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis; bereits geleistete Zahlungen werden innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet.
5.3 Kündigung bei störendem Verhalten: Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie ungeachtet einer Abmahnung durch uns den Reiseablauf nachhaltig stören oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist (§ 314 BGB). In diesem Fall behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung werden angerechnet. Mehrkosten für eine Rückbeförderung trägt die störende Person selbst.
6. Umbuchungen, Ersatzperson
6.1 Ein Anspruch auf Umbuchung (Reisetermin, Ziel, Unterkunft, Beförderung, Belegung) besteht nicht. Soweit möglich, führen wir Umbuchungen bis 30 Tage vor Abreise gegen 35 € je Person plus etwaiger Drittentgelte durch. Bei wesentlichen Änderungen kann eine Neuberechnung erforderlich sein.
6.2 Sie können bis 7 Tage vor Reisebeginn verlangen, dass eine Ersatzperson in den Vertrag eintritt. Hierfür berechnen wir 20 € zzgl. tatsächlich entstehender Mehrkosten (z. B. Airline-Gebühren). Sie und die Ersatzperson haften als Gesamtschuldner.
7. Rücktritt durch die/den Reisende:n (Stornierung)
7.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Wir können eine angemessene Entschädigung verlangen; diese beträgt – jeweils pro Person bzw. Wohneinheit – sofern im Angebot nicht abweichend geregelt:
bis 30. Tag vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreises
bis 15. Tag: 50 %
bis 7. Tag: 65 %
bis 3. Tag: 80 %
ab 2. Tag / No-Show: 90 %
Ihnen bleibt der Nachweis geringerer Kosten unbenommen. Bei vorgebuchten Sport-/Eventpaketen kann ab Beginn der ersten Einheit keine Erstattung mehr erfolgen. Gesetzliche Rücktrittsrechte (z. B. bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Bestimmungsort) bleiben unberührt.
7.2 Erscheinen Sie nicht oder nicht rechtzeitig zu den in den Reiseunterlagen angegebenen Abreise- bzw. Treffzeiten oder können Sie die Reise aufgrund fehlender, von Ihnen zu beschaffender Reisedokumente (z. B. Pass, Visum, Impfnachweise) nicht antreten, gilt dies als Nichtantritt der Reise („No-Show“) mit den Entschädigungssätzen gemäß Ziff. 7.1, sofern nicht bereits ein Fall des kostenfreien Rücktritts nach dem Gesetz vorliegt.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung. Wir bemühen uns ggf. um Erstattung ersparter Aufwendungen durch Leistungsträger.
9. Mitwirkung, Mängelanzeige, Abhilfe
9.1 Bitte benennen Sie bei Gruppenreisen eine verantwortliche Kontaktperson („Delegationsleitung“).
9.2 Mängel sind unverzüglich vor Ort der Reiseleitung/Kontaktstelle anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Anzeige schuldhaft, entfallen Minderungs-/Schadensersatzansprüche, soweit Abhilfe möglich gewesen wäre.
9.3 Gepäckschäden/-verspätungen sind der Fluggesellschaft unverzüglich per PIR anzuzeigen (Fristen: 7 bzw. 21 Tage) und uns mitzuteilen.
9.4 Verjährung: Ansprüche wegen Reisemängeln nach § 651i BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Sonstige vertragliche und gesetzliche Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.5 Reiseleitung und sonstige örtliche Vertreter:innen von FITBREATH TOURS sind nicht berechtigt, Ansprüche jeglicher Art in unserem Namen rechtsverbindlich anzuerkennen.
10. Haftung
10.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. Unberührt bleiben weitergehende Ansprüche nach anwendbaren Übereinkommen (z. B. Montrealer Übereinkommen).
10.2 Für vermittelte Fremdleistungen, die als solche gekennzeichnet sind (z. B. Ausflüge, optionale Aktivitäten), haften wir nicht für die Leistungserbringung; unsere Haftung beschränkt sich auf ordnungsgemäße Vermittlung.
10.3 Teilnahme an Sport-/Freizeitaktivitäten erfolgt in eigener Verantwortung; Anlagen und Geräte sind vor Nutzung zu überprüfen. Für Unfälle haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit/Vorsatz.
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Sie sind für die Einhaltung der für die Reise maßgeblichen Vorschriften (z. B. Einreise-/Gesundheitsregeln) verantwortlich. Nachteile aus der Nichtbeachtung gehen zu Ihren Lasten, sofern wir nicht unzureichend oder falsch informiert haben. Für deutsche Staatsangehörige verweisen wir auf die Hinweise des Auswärtigen Amts; für andere Nationalitäten auf die zuständigen Behörden.
12. Informationspflicht zum ausführenden Luftfahrtunternehmen
Wir informieren Sie über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens gemäß VO (EG) Nr. 2111/2005 und über etwaige Änderungen.
13. Reiseversicherungen
Wir empfehlen dringend den Abschluss eines umfassenden Versicherungsschutzes (mindestens Reise-Krankenversicherung inkl. Rücktransport, Reiserücktritt-/Reiseabbruchversicherung). Versicherungsschutz ist nicht im Reisepreis enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
14. Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Vertragsdurchführung und – soweit zulässig – zur Kundenbetreuung. Details entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung unter: https://fitbreath-tours.com/datenschutz.html.
15. Schlussbestimmungen (Rechtswahl, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel)
15.1 Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates Ihres gewöhnlichen Aufenthalts bleiben unberührt.
15.2 Gerichtsstand ist – sofern Sie Kaufmann sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben – der Sitz von FITBREATH TOURS.
15.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt.
16. Verbraucherstreitbeilegung / Online-Streitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichen. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie im Impressum bzw. im Reisevertrag.